Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bietet in Kooperation mit der L-Bank die Digitalisierungsprämie Plus an. Sie verbindet die Zuschussförderung des Ministeriums mit einem zinsverbilligten Darlehen der L-Bank. Die Digitalisierungsprämie Plus hilft Freiberuflern und mittelständischen Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 500 Mio. Euro. Sie müssen in Baden-Württemberg angesiedelt sein und dort investieren.

Wie läuft der Digitalisierungsprämie Plus Antrag ab?

Der vollständig ausgefüllte Antrag, die De-minimis-Erklärung sowie das Formular "Legitimation Vertragspartner Finanzhilfen" mit den dazu gehörenden Anlagen schriftlich bei der L‑Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe eingericht werden. 

 

Was wird mit der Digitalisierungsprämie Plus gefördert?

Mit der Digitalisierungsprämie Plus wird Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie die Erhöhung der IT-Sicherheit des Unternehmens gefördert. Außerdem werden anfallende Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen zum Teil übernommen.

Was ist die Digitalisierungsprämie Plus Zuschussvariante?

Die Digitalisierungsprämie Plus gibt es in zwei Versionen – die Darlehensvariante und die Zuschussvariante. Beide Varianten unterstützen Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 120.000 Euro. Bei der Darlehensvariante ist der Zuschuss in Form eines Tilgungszuschusses zu erhalten, der die Rückzahlung des Darlehens mindert.

Was ist die Digitalisierung Plus Darlehensvariante?

Die Digitalisierungsprämie Plus gibt es in zwei Versionen – die Darlehensvariante und die Zuschussvariante. Beide Varianten unterstützen Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 120.000 Euro. Bei der Darlehensvariante ist der Zuschuss in Form eines Tilgungszuschusses zu erhalten, der die Rückzahlung des Darlehens mindert.

Wer kann die Digitalisierungsprämie Plus beantragen?

Die Digitalisierungsprämie Plus kann von Freiberuflern oder gewerblichen Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten, die nicht in der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) oder in der Fischerei und Aquakultur tätig sind, beantragt werden. Das Unternehmen darf nicht in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts sein und muss in Baden-Württemberg investieren.

Ansprechpartner

Christian Kreft

Technical Director Web Development

Franziska Huppertz

Account Director Web Development