Barrierefreiheit

Wir zeigen Dir, wie es geht

Die digitale Welt muss für alle zugänglich sein – das ist ab dem 28. Juni 2025 nicht mehr nur eine gute Idee, sondern eine gesetzliche Pflicht. Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Webseiten so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen.

Finde jetzt heraus, ob Deine Webseite barrierefrei sein muss. Die genauen Merkmale haben wir unten für Dich zusammengestellt. Wenn Du Fragen hast oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigst, melde Dich gerne bei uns – wir helfen Dir, Deine Webseite zukunftssicher und barrierefrei zu gestalten!

Mach Deine Webseite für alle zugänglich

Diese Kriterien solltest Du kennen

Barrierefreiheit sorgt dafür, dass Deine Webseite von allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig davon, ob jemand eine Behinderung oder Einschränkung hat. Dabei geht es nicht nur um ein modernes Design, sondern um viele verschiedene Aspekte. Barrierefreiheit stellt sicher, dass Inhalte klar strukturiert sind, Screenreader problemlos funktionieren und alle Nutzer – ob mit oder ohne Einschränkungen – uneingeschränkten Zugang zu Deinen Informationen, Produkten und Dienstleistungen haben.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Du beachten solltest:

Visuelle Barrierefreiheit
  • Kontraste
    Gut erkennbare Kontraste zwischen Vorder- & Hintergrund. Unterstützung von Hochkontrastmodi (z. B. Dark Mode).
  • Anpassbare Schriftgrößen
    Nutzer sollte die Schriftgröße ohne Layout-Probleme skalieren können.
  • Farbenunabhängige Inhalte
    Informationen dürfen nicht ausschließlich durch Farben vermittelt werden (z. B. „Fehler rot markieren“).
  • Responsives Design
    Die Webseite muss auf allen Geräten und Bildschirmgrößen (Desktop, Tablet, Smartphone) barrierefrei nutzbar sein.
  • Individuelle Anpassungen
    Nutzer sollten Schriftgrößen, Kontraste und Farben individuell anpassen können.
  • Vermeidung von Animationen
    Bewegte Inhalte sollten pausierbar oder abschaltbar sein, um Menschen mit neurologischen Einschränkungen (z. B. Epilepsie) zu schützen.

 

Technische Barrierefreiheit
  • Tastaturbedienbarkeit
    Alle Funktionen der Webseite müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist.
  • Screenreader-Kompatibilität
    Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von Vorleseprogrammen (Screenreadern) problemlos erkannt und vorgelesen werden können.
  • Fehlererkennung
    Formulare müssen Fehler klar anzeigen (z. B. „Dieses Feld ist erforderlich“) und Verbesserungsvorschläge bieten.
Audiovisuelle Barrierefreiheit
  • Untertitel für Videos
    Alle Videos müssen Untertitel haben, um für hörbehinderte Nutzer zugänglich zu sein.
  • Audiodeskriptionen
    Wichtige visuelle Inhalte in Videos (z. B. Handlungen oder Grafiken) sollten in einer zusätzlichen Tonspur beschrieben werden. Podcasts, Audioaufnahmen und andere Tonmedien müssen schriftliche Transkripte enthalten.
  • Alternativtexte für Bilder
    Jede Grafik oder jedes Bild muss eine Beschreibung im alt-Attribut enthalten, damit Screenreader den Inhalt erklären können.
Verständlichkeit und Bedienbarkeit
  • Einfache Sprache
    Texte sollten klar und verständlich formuliert sein, idealerweise in kurzer und einfacher Sprache.
  • Klare Navigation
    Die Seitenstruktur muss logisch und übersichtlich sein, mit einheitlichen Menüs sowie klar benannten Links und Buttons wie „Mehr erfahren“ statt „Hier klicken“.
  • Konsistentes Layout
    Elemente wie Navigation, Überschriften und Buttons sollten auf allen Seiten einheitlich gestaltet sein.
Inhalte und Dokumente
  • Barrierefreie PDF-Dokumente:
    PDF-Dokumente sollten barrierefrei sein, z. B. durch Tags, die die Struktur erkennen lassen (Überschriften, Listen, Tabellen).
Rechtliche Grundlagen

Betrifft das auch Dein Unternehmen?

Du bist Dir unsicher, ob Deine Webseite barrierefrei ist oder ob Dein Unternehmen überhaupt von den neuen gesetzlichen Anforderungen betroffen ist? Erstmal das rechtliche Drumherum: 

Ab dem 28. Juni 2025 gilt für viele Unternehmen die Pflicht zur Barrierefreiheit. Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das sich an den internationalen Web-Content-Accessibility-Guidelines (WCAG) orientiert und klare Standards setzt:

  • Stufe A: Ein absolutes MUSS für grundlegende Barrierefreiheit.
  • Stufe AA: Ein SOLL und in den meisten Fällen verpflichtend.
  • Stufe AAA: Ein KANN, das das höchste Maß an Barrierefreiheit darstellt – quasi das Sahnehäubchen.

Die europäische Norm schreibt vor, dass die Stufen A und AA verbindlich sind, während AAA freiwillig bleibt.

Unter welche Stufe fällt Deine Webseite? Keine Sorge – wir stehen Dir zur Seite! Als Experten für barrierefreie Webseiten prüfen wir, ob Deine Seite den geltenden Standards entspricht, und helfen Dir, sie rechtzeitig umzurüsten.

 

Checkliste für Barrierefreiheit

Mit dieser Checkliste kannst Du prüfen, ob Dein Unternehmen unter die neuen Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ab 2025 fällt:

B2C-Unternehmen

Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen direkt für Endverbraucher anbieten, wie z. B. Ärzte, Friseure, Fitnessstudios oder Einzelhändler.

E-Commerce

Unternehmen, die Onlineshops betreiben oder Produkte/Dienstleistungen über das Internet verkaufen.

Digitale Dienstleistungen

Anbieter von digitalen Angeboten wie Online-Banking, E-Tickets, Streaming-Plattformen oder Mediendiensten.

Online-Terminbuchung

Unternehmen, die ihren Kunden ermöglichen, online Termine zu buchen oder Kontakt aufzunehmen.

Öffentlicher Sektor

Auch Unternehmen, die Dienstleistungen für den öffentlichen Sektor erbringen, fallen unter die Regelung.

Banken und Finanzdienstleister

Banken und Finanzdienstleister, die digitale Services wie Online-Banking anbieten.

Personenbeförderungsdienste

Dienstleister im Bereich Verkehr oder Personenbeförderung, die elektronische Tickets oder ähnliche Services bereitstellen.

Ausnahmen für die Barrierefreiheit

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von unter 2 Millionen Euro sind von den Regelungen zur Barrierefreiheit ausgenommen.

Für bestimmte Inhalte gelten ebenfalls Ausnahmen. Dazu zählen beispielsweise Online-Karten und Kartendienste, sofern wesentliche Informationen barrierefrei bereitgestellt werden. Auch Inhalte von Dritten, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, sowie archivierte Inhalte, die nach 2025 nicht mehr aktualisiert werden, fallen unter diese Ausnahmeregelungen.

Darüber hinaus kann eine Ausnahme bei unverhältnismäßiger Belastung gelten. Wenn die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen wesentliche Änderungen am Produkt erfordern würde oder eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen würde, kann das Unternehmen eine Ausnahme geltend machen – allerdings nur, wenn dies entsprechend nachgewiesen wird.

Treffen einige dieser Punkte auf Dein Unternehmen zu? Dann melde Dich bei uns – gemeinsam machen wir Deine Webseite barrierefrei und zukunftssicher!

Franziska Huppertz

Account Director Web Development

Christian Kreft

Technical Director Web Development

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